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Mietpreisbremse kommt für Dresden und Leipzig

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Das sächsische Kabinett hat die Einführung einer Mietpreisbremse für Dresden und Leipzig beschlossen. Damit dürfen die Mieten in den beiden Städten künftig bei einer Neuvermietung maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Die Mietpreisbremse tritt mit der Veröffentlichung der Verordnung in Kraft. Sie soll auf den angespannten Wohnungsmärkten überdurchschnittliche Steigerungen der Mietpreise bei Neuvermietungen verhindern.

Bereits im Juni 2020 hatte das Kabinett die Regelung zur abgesenkten Kappungsgrenze bis zum 30. Juni 2025 verlängert. Mieten in bestehenden Mietverhältnissen dürfen demnach in Dresden und Leipzig innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent angehoben werden. Auch diese Regelung war im Koalitionsvertrag vereinbart worden.